Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2006

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 17.06.2005 - 14 U 16/05   

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https://dejure.org/2005,2550
OLG Karlsruhe, 17.06.2005 - 14 U 16/05 (https://dejure.org/2005,2550)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.06.2005 - 14 U 16/05 (https://dejure.org/2005,2550)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Juni 2005 - 14 U 16/05 (https://dejure.org/2005,2550)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Namentliche Nennung von Anwaltskanzleien bei Ermittlungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung der in einer Presseveröffentlichung enthaltenen unwahren Tatsachenbehauptungen auch im Falle einer lediglich durch die Art und Weise ihrer Präsentation und im Zusammenhang mit dem sonstigen Inhalt des Artikels naheliegenden unwahren ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1; ; BGB § 823; ; BGB § 1004

  • ra.de
  • BRAK-Mitteilungen

    Unterlassungsanspruch wegen Berichterstattung über Straftaten eines Sozius

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1; BGB § 823 § 1004
    Presserechtlicher Unterlassungsanspruch bei unvollständiger Berichterstattung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Rechtsanwalt kann presserechtlich Unterlassung einer Berichterstattung verlangen, die ihn mit möglichen Straftaten seines Sozius in Verbindung bringt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Presserechtliche Unterlassung einer Berichterstattung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2400
  • afp 2006, 72
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.10.1999 - VI ZR 322/98

    Unwahre Tatsachenbehauptung durch bewußt unvollständige (Presse-)

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.06.2005 - 14 U 16/05
    Eine Diskrepanz zwischen dem Aussagegehalt einer oder mehrerer Presseäußerungen und dem wirklichen Sachverhalt kann dabei auch dann bestehen, wenn die einzelnen Tatsachenbehauptungen zwar für sich gesehen wahr sind, aber durch die Art und Weise ihrer Präsentation und im Zusammenhang mit dem sonstigen Inhalt des Artikels, insbesondere durch das Weglassen eines klarstellenden Hinweises, dem unbefangenen Durchschnittsleser eine Sinninterpretation nahelegen, die über den Gehalt der einzelnen Aussagen hinausgeht und nicht der Wahrheit entspricht (in diesem Sinne etwa BGH, NJW 2000, S. 656 ff., 657; OLG Hamburg, NJW-RR 1988, S. 739; Prinz/Peters, a.a.O., Rdn. 9; Wenzel/Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 2000, Rdn. 4.15 m.w.N.).

    Wenn und soweit die Äußerungen wahr sind, kann lediglich verlangt werden, daß sie nicht in einer Weise aufgestellt werden, die Anlaß zu einer mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmenden Interpretation gibt (vgl. BGH, NJW 2000, S. 656 ff., 657, wo ein Unterlassungsanspruch lediglich in bezug auf den dortigen Hilfsantrag erwogen wird).

    Ist der für den unbefangenen Leser vielleicht auch nicht zwingende, aber doch naheliegende Schluß auf einen über das ausdrücklich Gesagte hinausgehenden Sachverhalt falsch, so ist die Berichterstattung jedenfalls dann wie eine unwahre Tatsachenbehauptung zu behandeln, wenn die Weglassung eines klarstellenden Hinweises bewußt erfolgt ist (BGH, NJW 2000, S. 656 ff., 657).

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.06.2005 - 14 U 16/05
    Denn zu der gemäß Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG (zur Maßgeblichkeit dieser Vorschrift auch für Äußerungen, die in Presseveröffentlichungen enthalten sind, vgl. BVerfGE 85, S. 1 ff., 11 ff.) gewährleisteten Meinungsfreiheit gehört u.a. das Recht, wahre Tatsachen, die keine besonders geschützte Rechtssphäre des Betroffenen zum Gegenstand haben, zu äußern und zu verbreiten (vgl. auch Prinz/Peters, a.a.O., Rdn. 49).
  • OLG Karlsruhe, 17.05.2002 - 14 U 48/01

    Persönlichkeitsrechtsverletzung eines Pharmagroßhändlers durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.06.2005 - 14 U 16/05
    b) Es ist unstreitig, daß sich das den Gegenstand der streitgegenständlichen Presseveröffentlichung bildende Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft M. weder zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch zu dem - für das Bestehen eines Unterlassungsanspruchs maßgeblichen (hierzu OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, S. 688 ff., 690 unter I 2 b bb) - Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung (Senatstermin am 13.05.2005) gegen den Kläger gerichtet hat.
  • OLG Hamburg, 13.08.1987 - 3 U 78/87
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.06.2005 - 14 U 16/05
    Eine Diskrepanz zwischen dem Aussagegehalt einer oder mehrerer Presseäußerungen und dem wirklichen Sachverhalt kann dabei auch dann bestehen, wenn die einzelnen Tatsachenbehauptungen zwar für sich gesehen wahr sind, aber durch die Art und Weise ihrer Präsentation und im Zusammenhang mit dem sonstigen Inhalt des Artikels, insbesondere durch das Weglassen eines klarstellenden Hinweises, dem unbefangenen Durchschnittsleser eine Sinninterpretation nahelegen, die über den Gehalt der einzelnen Aussagen hinausgeht und nicht der Wahrheit entspricht (in diesem Sinne etwa BGH, NJW 2000, S. 656 ff., 657; OLG Hamburg, NJW-RR 1988, S. 739; Prinz/Peters, a.a.O., Rdn. 9; Wenzel/Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 2000, Rdn. 4.15 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 07.04.2006 - 14 U 134/05

    Schadensersatzanspruch wegen Presseveröffentlichung: Strafbarkeit der

    Das Urteil in der Sache 3 O 500/04 wurde durch Senatsurteil vom 17.06.2005 (14 U 16/05) dahin teilweise abgeändert, daß den Beklagten untersagt wird, im Zusammenhang mit der in Rede stehenden Berichterstattung die beanstandeten Äußerungen zu veröffentlichen und zu verbreiten, ohne gleichzeitig mitzuteilen, daß sich die strafrechtlichen Ermittlungen nicht auch gegen den Kläger richten.

    Die Akten 1 O 104/04 LG Offenburg mit 14 U 18/05 OLG Karlsruhe, 2 O 461/04 LG Offenburg sowie 3 O 500/04 LG Offenburg mit 14 U 16/05 OLG Karlsruhe waren Gegenstand der mündlichen Berufungsverhandlung.

    a) Zwar liegt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Klägers vor: Wie der Senat in seinem denselben Sachverhalt betreffenden Urteil vom 17.06.2005 (14 U 16/05) ausgeführt hat, legen die vom Kläger beanstandeten, für sich gesehen allesamt wahren Äußerungen im Kontext und in der Art und Weise ihrer Darstellung - insbesondere zusammen mit dem über dem Bericht angeordneten Bild - für den unbefangenen Leser den Eindruck nahe, daß nicht nur Rechtsanwalt B. und das "Rechtsanwaltsbüro A. und B.", sondern auch der Kläger selbst in das Ermittlungsverfahren in Sachen "Gewinnspiel-Branche" einbezogen sei.

  • OLG Dresden, 09.05.2017 - 4 U 102/17

    Streit um Zulässigkeit eines Flyers der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag

    nur mit einem ergänzenden Zusatz aufrechterhalten werden können, betrifft nicht die Bestimmtheit des Antrags, sondern ist allein im Rahmen der Kostenentscheidung zu berücksichtigen, weil zumindest im einstweiligen Verfügungsverfahren eine durch einen Hinweis auf den Gesetzentwurf der Klägerin ergänzte Unterlassung gegenüber dem mit dem Hauptantrag geltend gemachten Begehren kein "aliud", sondern ein "minus" darstellt (OLG Karlsruhe, Urteil vom 17. Juni 2005 - 14 U 16/05 -, Rn. 25, juris).
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2006 - L 14 U 16/05   

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https://dejure.org/2006,109087
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2006 - L 14 U 16/05 (https://dejure.org/2006,109087)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.09.2006 - L 14 U 16/05 (https://dejure.org/2006,109087)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. September 2006 - L 14 U 16/05 (https://dejure.org/2006,109087)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2011 - L 14 U 3/11
    Besteht weiterhin die Gefahr, dass der Versicherte mit den schädigenden Stoffen in Berührung kommt, muss die Leistung versagt werden; dies gilt auch dann, wenn ein solcher Kontakt nicht in der Absicht des Versicherten liegen sollte (Senatsurteil vom 28. September 2006 - Az.: L 14 U 16/05 m.w.N.).
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